«Schutzverwandte Häuser»

Diese Parzelle bestehend aus unterschiedlich grossen, aneinandergebauten Häusern wurde zur Zeit des Domkapitels „Schutzverwandte Häuser“ genannt. Sie gehörten Privatpersonen, unterstanden jedoch der Jurisdiktion des Domkapitels.
Bei verschiedenen Handänderungen trat das Domkapitel als Käufer auf und vermietete