Domherrenhaus genannt «Haussische Behausung»

Dieses Gebäude wurde als Privatwohnsitz der Familie Haus, aus der zwei Domherren und Weihbischöfe des Bistums Basel stammten, errichtet. Genannt „Haussische Behausung“ wurde es 1748 vom Domkapitel als zusätzliche Domherrenresidenz angekauft.