Residenzplatz

Das Zentrum der Arlesheimer Kapitelresidenz bildet der grosszügige «Residenzplatz» vor der Domfassade: Sein Anblick hat sich seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nur geringfügig verändert. Mit «Residenzplatz» bezeichnete man jedoch damals nicht nur den heutigen Domplatz, sondern auch das gesamte Areal neben dem Dorf Arlesheim, das der Jurisdiktion des Domkapitels unterstand.
Mit dem Bau der Arlesheimer Anlage verfügte das Domkapitel erstmals seit der Flucht aus Basel 1529 über herrschaftliche, individuelle Hofhaltungen, die die Domherren in der Reihenfolge ihrer ersten Possess beanspruchen und bewohnen durften. Nur kleinere Unterhaltsarbeiten hatten sie aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gab es elf Kapitularbehausungen.